Innovation Challenge

come2gether 2026

Teilnahmebedingungen


Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel „baramundi Innovation Challenge“ von 06.08. - 05.10.2026 (im Folgenden „Gewinnspiel“) im Rahmen des come2gether 2026

Veranstalter

Veranstalter des Gewinnspiels ist die baramundi software GmbH, Forschungsallee 3, 86159 Augsburg, info(at)baramundi.com, nachfolgend Veranstalter genannt. Nähere Informationen zum Veranstalter finden Sie im Impressum.

Ablauf des Gewinnspiels

Das Gewinnspiel beginnt am 06.08.2026 und endet am 05.10.2026.

Teilnahme am Gewinnspiel

Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen. 

Für die Teilnahme am Gewinnspiel müssen Teilnehmende (m/w/d) eine der zwei gestellten Aufgaben aus der Kategorie „Connected Solutions“ oder „Smart Solutions“ erfüllen. Eine Teilnahme an beiden Kategorien ist nicht möglich. Bei Einreichung mehrerer Lösungen wird automatisch nur die Teilnahme an der zuerst eingereichten Lösung gewertet. Details zu den Aufgaben finden Sie hier.

Es besteht die Möglichkeit, dass die Gewinnerlösungen mit Einverständnis der Gewinner im baramundi Forum, auf der baramundi Webseite, im RSS Feed, im Newsletter oder auf LinkedIn veröffentlicht werden.

Der Teilnehmer verpflichtet sich, bei Einsendung der Lösung die unter den untenstehenden Kapiteln "Nutzungsrechte, Freistellung und Verantwortlichkeit" dargestellten Vorgaben zu beachten

Um am Gewinnspiel teilzunehmen, müssen Teilnehmende ihre Lösung bis spätestens 05.10.2026, 12:00 Uhr per E-Mail an c2gcompetition(at)baramundi.com senden. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang der E-Mail beim Veranstalter. Lösungen, die nach Ablauf der Frist eingesendet werden, können nicht mehr berücksichtigt werden. Durch die Übersendung der E-Mail zur Teilnahme am Gewinnspiel erklärt sich der Teilnehmer mit der Geltung dieser Teilnahmebedingungen einverstanden.

Der Teilnehmer stellt sicher, dass die Teilnahme und ein möglicher Gewinn in Übereinstimmung mit den für ihn geltenden Compliance-Vorschriften erfolgt und sein Dienstherr:in bzw. Arbeitgeber:in mit der Teilnahme einverstanden ist und diese genehmigt.

Teilnahmeberechtigte

Es dürfen lediglich volljährige Personen mit dauerhaftem Wohnsitz in Deutschland, Österreich und der Schweiz an dem Gewinnspiel teilnehmen.

Teilnahmeberechtigt sind Personen, die ihre Lösung innerhalb des Teilnahmezeitraums per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse des Veranstalters senden. Die Teilnahme ist nicht auf Kunden des Veranstalters beschränkt und nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig. Der Erwerb von Waren/Dienstleistungen erhöht nicht die Chancen im Falle des Losverfahrens. Die Gewinnchance erhöht sich nicht durch Einsendung mehrerer Lösungen. Die Teilnahme ist je Teilnehmer nur einmalig per E-Mail möglich.

Nicht teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle an der Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligten Personen und Mitarbeitenden des Veranstalters sowie ihre Familienmitglieder sowie Amtsträger (alle Personen, die ein öffentlich-rechtliches Amt innehaben oder Aufgaben der öffentlichen Verwaltung erfüllen, z.B. Beamte, Richter, Notare, Angestellte in Behörden und kommunalen Unternehmen).

Der Veranstalter behält sich zudem vor, in nachfolgenden Fällen Personen von der Teilnahme auszuschließen:
(a) bei versuchten oder erfolgten Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung der Anmeldung zum Gewinnspiel
(b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen
(c) bei unlauterem Handeln oder
(d) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel.

Gewinn, Benachrichtigung und Übermittlung des Gewinns

Folgende Preise werden vergeben:

  • Aufgabenstellung „Connected Solutions“: Lego Icons PAC-MAN  Arcadespiel, Modellbausatz im Wert von 269,00 € (brutto)
  • Aufgabenstellung „Smart Solutions“:  Tefal Freezi Instant Softeis- & Slushimaschine im Wert von 320€ (brutto

Die Ermittlung des Gewinners erfolgt ab dem 05.10.2025 im Rahmen einer Überprüfung der Lösungen. Unter allen rechtzeitig eingesendeten Lösungen pro Aufgabenstellung werden je zwei Lösungen aus den Einsendungen für die Präsentation auf dem come2gether vorausgewählt und die Teilnehmenden benachrichtigt. Anschließend dürfen die auswählten Lösungen, unterstützt durch baramundi ihre Einreichung auf dem come2gether vorstellen oder durch baramundi vorstellen lassen. Die Gewinner der jeweiligen Kategorie werden nach dem Pitch auf dem come2gether vor Ort über eine Publikumsabstimmung bestimmt. 

Kriterien für die Vorauswahl

Es gelten folgende Bewertungskriterien: Inspiration, Nutzen, Kreativität, Übertragbarkeit auf andere Unternehmen. Es zählt nicht, wer die größte oder technisch komplizierteste Lösung einreicht. Entscheidend ist der Mehrwert der Lösung. Diese muss dabei nicht neu oder speziell für das Gewinnspiel entwickelt werden, die Einreichung darf bereits im Einsatz sein.Die Kandidaten der Vorauswahl werden per E-Mail informiert.

Die Bekanntgabe des Gewinners erfolgt live während der Veranstaltung „come2gether“ am 12.11.2026.  Der Gewinn kann auf dem come2gether abgeholt werden, alternativ erfolgt der Versand des Gewinns per Post direkt an den Gewinner.  Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklärt sich der Teilnehmende bereit, dass sein Vor- und Zuname sowie ggf. der Name seines Unternehmens und dessen eingesandte Lösung im Rahmen des „come2gether“ präsentiert und über die Webseite des Veranstalters sowie über vom Veranstalter genutzte Social Media-Kanäle bekannt gegeben werden. Ein Umtausch, sowie eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich. Der Gewinn ist nicht übertragbar. Sofern sich der ermittelte Gewinner nach zweifacher Aufforderung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Benachrichtigung zurückmeldet, verfällt der Gewinn.

Eventuell für den Versand der Gewinne anfallende Kosten übernimmt der Veranstalter. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich.

Nutzungsrechte, Freistellung und Verantwortlichkeit

Die Teilnehmenden räumen dem Veranstalter zum Zeitpunkt ihres Entstehens, spätestens ihres Erwerbs, alle übertragbaren Rechte, insbesondere die urheberrechtlichen Nutzungsrechte, Markenrechte und Namensrechte zur Verwertung der nach Maßgabe dieser Teilnahmebedingungen aufgabegemäß eingereichten Lösungen einschließlich aller Rechtspositionen an Ideen, Entwürfen und Gestaltungen frei von Rechten Dritter zur exklusiven, räumlich, inhaltlich und sachlich unbeschränkten und umfassenden Verwertung in allen derzeit bekannten und zukünftig bekannt werdenden Medien und Nutzungsarten ein. Hierzu gehören insbesondere, aber nicht ausschließlich, das Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Ausstellungs-, Vortrags-, Aufführungs- und Vorführrecht, das Senderecht, das Recht zur Wiedergabe durch Bild- und/oder Tonträger analog und/oder digital, das Recht der Wiedergabe von Funksendungen analog und/oder digital sowie das Online-Recht. Die Übertragung schließt das Recht zur Weiterübertragung an Dritte ein.

Die Teilnehmenden räumen dem Veranstalter ferner ausdrücklich das Recht zur Bearbeitung und Korrektur der eingereichten Lösungen ein. Der Veranstalter wird dabei die Urheberpersönlichkeitsrechte der Teilnehmenden wahren.

Die Teilnehmenden sind im Rahmen ihres Bestimmungsrechts gemäß § 13  S. 2 UrhG damit einverstanden, dass eine Benennung und Bezeichnung von ihnen als Urheber im Rahmen der Verwertung der vertragsgegenständlichen Rechte nicht erfolgt. 

Eine Verpflichtung zur Auswertung der Lösungen durch den Veranstalter besteht nicht.

Die Teilnehmenden versichern, dass sie jeweils allein berechtigt sind, über die vorstehend genannten Nutzungsrechte zu verfügen und dass sie bisher keine den Rechtseinräumungen entgegenstehende Verfügung getroffen haben. Sie versichern, dass die eingesandten Lösungen jeweils frei von Rechten Dritter sind. Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellt der Teilnehmer den Veranstalter von allen Ansprüchen frei.

Entfernung vertraulicher Informationen sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse

Teilnehmende stellen sicher, dass die bereitgestellten Unterlagen, Daten, Dokumente, Präsentationen, Beispiele oder sonstigen Inhalte keine vertraulichen Informationen, Geschäftsgeheimnisse oder Betriebsgeheimnisse enthalten. Der Teilnehmer ist verpflichtet, solche Informationen vor der Bereitstellung vollständig zu entfernen, zu anonymisieren oder dauerhaft unkenntlich zu machen. Dies gilt insbesondere für Informationen, deren Offenlegung Rechte Dritter verletzen oder berechtigte Interessen des Teilnehmers, seines Arbeitgebers oder sonstiger Dritter beeinträchtigen könnte.

Beendigung, Modifikation des Gewinnspiels

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel aus wichtigen Gründen jederzeit zu modifizieren oder vorzeitig abzubrechen. Ein Abbruch aus wichtigem Grund kann insbesondere dann erfolgen, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet werden kann. Bei einem Abbruch bestehen keinerlei Ansprüche gegenüber dem Veranstalter. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Haftung des Veranstalters

Jegliche Schadensersatzansprüche, die gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel entstehen, sind ausgeschlossen.

Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht). Kardinalpflichten sind Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer als Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf, mithin Rechte und Pflichten, die der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat.
Die Haftung ist auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens beschränkt. Der Veranstalter ist in jedem Fall berechtigt, den Nachweis eines geringeren Schadens zu führen.

Die Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen in diesen Teilnahmebedingungen gelten zudem nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder durch einen der gesetzlichen Vertreter oder einen Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen. Die Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen in diesen Teilnahmebedingungen gelten auch nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch den Veranstalter oder durch einen gesetzlichen Vertreter von oder durch einen Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen oder wenn der sonstige Schaden durch das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit entstanden ist oder auf einem arglistigen Verhalten des Veranstalters beruht.

Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben von diesen Haftungsausschlüssen und Haftungsbeschränkungen unberührt.

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die Produkte, welche der Gewinn sind.

Anwendbares Recht

Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind an den Veranstalter zu richten. Kontaktmöglichkeiten finden sich im Impressumsbereich des Veranstalters.
Die Teilnahme am Gewinnspiel unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Auf zwingende gesetzliche Bestimmungen des Wohnsitzstaates kann sich der Teilnehmer jedoch stets berufen.