IT-Sicherheit vom Staat fördern lassen
Zu den dringendsten Themen vieler IT-Abteilungen gehört in diesen Tagen die Frage: Wie lässt sich ist das mobile Arbeiten im Unternehmen absichern?
Ging es vor rund einem Jahr zunächst nur darum, mobiles Arbeiten überhaupt erst einmal für jeden zu ermöglichen, geht es heute vor allem darum, eine umfassende Sicherheitsstrategie zu implementieren. Und diese muss sowohl die Arbeit im Homeoffice als auch natürlich die IT-Infrastruktur im Unternehmen zuverlässig schützen. Wie wichtig dieser Schutz ist, zeigt sich schon, wenn man allein die Zahlen von 2019 für die Malware-Kategorie „Ransomware“ betrachtet: Der finanzielle Schaden für Unternehmen betrug mindestens 10,5 Mrd. Euro. Es ist dringend notwendig, die durch Remote Work vergrößerten Angriffsflächen schnellstmöglich zu reduzieren. Das ist den meisten CIOs, CSOs und CISOs auch klar, doch zwischen dem Wissen um Notwendigkeiten und der Umsetzung klafft nicht selten – aus den verschiedensten Gründen – eine große Lücke.
Das gleiche Phänomen lässt sich im Übrigen bei der Digitalisierung beobachten: Auch hier ist allen Beteiligten klar, dass das Thema eine hohe Priorität haben muss, um die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten oder sogar zu verbessern. IT-Abteilungen stehen aber auch hier vor einer großen Herausforderung, denn begrenzte Mittel bedeuten meist auch begrenzte Möglichkeiten. Was also tun?
Mittlerweile ist diese Problematik auch in der Politik angekommen und sowohl die EU als auch der Bund und die Länder haben entsprechende Programme aufgesetzt, die Unternehmen bei diesen
Aufgaben unterstützen sollen: Der Staat bietet denjenigen, die ihre IT-Sicherheit verbessern oder in der digitalen Transformation schnell weiterkommen wollen, Zuschüsse an, die für
Investitionen in moderne IT-Sicherheits- und Management-Software für den Schutz von Netzwerke, PCs, Mobil- und IoT-Geräten genutzt werden können.
Günstige Darlehen, aber auch kostenfreie Zuschüsse
Dabei gilt es zwischen zwei unterschiedlichen Formen der staatlichen Unterstützung zu unterscheiden:
- Investitionszuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen
- Darlehen zu vergünstigten Konditionen
Die Voraussetzung für die kostenfreien Zuschüsse ist, dass das Unternehmen selbst ebenfalls investiert – eine Übernahme sämtlicher Kosten via Zuschuss ohne eigene Beteiligung ist nicht vorgesehen. Darüber hinaus bemisst sich die Höhe der möglichen Zuwendungen in der Regel an der Größe des Unternehmens, meist definiert über die Zahl der Mitarbeiter (in Form der Vollzeitäquivalente).
Zu beachten ist dabei, dass Projekte nur einmalig gefördert werden können. Wurde ein Projekt in der Vergangenheit bereits von einer Institution gefördert, wird es keine zweite Unterstützung aus einem anderen Fördertopf dafür geben.
Darüber hinaus gilt: Nur der Eigenanteil, den das Unternehmen selbst zur geplanten Investition beisteuert, lässt sich gleichzeitig über Kredit- und Beteiligungsprogramme fördern. Für alle
Formen der Unterstützung muss dabei jeweils ein Antrag beim Projektträger oder der zuständigen Landesbank erfolgen. Und dann heißt es unter Umständen ein wenig Geduld haben, denn Prüfung
und Bewilligung der Fördermittel dauern manchmal auch einige Monate. Mit der Umsetzung des Konzepts kann erst danach begonnen werden, denn für alle Förderungen gilt der Grundsatz:
„Vorhabensbeginn nach Antragstellung“.
Kleine und mittlere Unternehmen im Fokus
Nicht ohne Grund fokussieren sich die meisten Förderprogramme insbesondere auf kleine und mittelständische Unternehmen. So unterstützt auch das Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie (BMWi) genau diese mit dem Programm Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU. Unternehmen können sich im Rahmen des Programms sowohl
Unterstützung für Sachinvestitionen in digitale Technologien als auch in die Qualifizierung ihrer Mitarbeiter/innen sichern.
Ein anderes Beispiel ist go-digital, welches sich an kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und an das Handwerk richtet. Das Programm besteht aus den drei Modulen
- Digitale Geschäftsprozesse
- Digitale Markterschließung
- IT-Sicherheit
und fördert in diesen Bereichen Beratungsleistungen durch autorisierte professionelle Consultants. Diese kümmern sich nicht nur um die Antragstellung und die anschließende Beratung, sondern
auch um die Abrechnung und Verwendungsnachweisprüfung.
Weitere Möglichkeiten: Innovationskredite
Eine andere Form der Unterstützung sind Kredite wie der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit der KFW. Sie vergibt vergünstigte Förderkredite für zukunftsweisende
Vorhaben. Dabei nennt die KFW ausdrücklich auch Investitionen, die in die „Entwicklung und Implementierung eines IT- und/oder Datensicherheitskonzepts gehören, um Unternehmensdaten
erfolgreich zu schützen und Cyber-Attacken abzuwehren.“
Darüber hinaus bietet auch nahezu jedes Bundesland eigene Initiativen an, um Unternehmen in diesen schwierigen Zeiten zu helfen. Baden-Württemberg hat beispielsweise das Programm
Digitalisierungsprämie Plus und Bayern den Digitalbonus Standard.
Im Whitepaper Förderung für IT-Security erhalten Sie umfassende Informationen zu Fördermöglichkeiten und zur Antragstellung.
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