Förderung nutzen und Kürzungen vermeiden

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Jetzt Digitalisierung und Cybersicherheit in Krankenhäusern vorantreiben

Das Krankenhauszukunftsgesetz für die Digitalisierung von Krankenhäusern wurde mit dem Beschluss „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ auf den Weg gebracht. Die erste Evaluierung dazu findet am 30. Juni 2021 statt. Wer jetzt nicht investiert, dem drohen kostspielige Kürzungen.

Höchste Zeit also, einen genauen Blick auf die eigene IT-Infrastruktur zu werfen! Die Digitalisierung und Sicherheit auf den bundesweiten Standard anzuheben oder gar darüber hinaus zu gehen, gelingt am einfachsten mit einem starken, erfahrenen Partner.

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Ist baramundi förderungsberechtigt? Ja!

Mit den baramundi Modulen gelingt es Ihnen, Transparenz zu schaffen und Sicherheitsrichtlinien einheitlich auf Ihren Endgeräten umzusetzen, egal ob Smartphone, PC oder Server. Sie erkennen fehlende Updates und Patches, schließen Lücken automatisiert, sorgen für eine sichere Konfiguration u.v.m.

Die Übersicht mit allen förderfähigen Moduel finden Sie hier: 

Module der baramundi Management Suite

FAQ zum Krankenhauszukunftsgesetz

Welche Maßnahmen sind förderfähig?

Die förderungsfähigen Vorhaben ergeben sich aus § 19 Absatz 1 Satz 1 der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV). Zentrales Förderungsbestandtteile sind in Absatz 10 enthalten. Den vollständigen Gesetztestext zum KHZG finden Sie hier.

Welche Krankenhäuser sind förderberechtigt?

Die Förderung nach dem Krankenhauszukunftsfonds steht allen Krankenhäusern offen, die in den Krankenhausplan des jeweiligen Landes aufgenommen sind (§ 8 KHG), d.h. grundsätzlich allen zugelassenen Krankenhäusern. Reine Privatkliniken sind daher nicht erfasst.Vorhaben von Hochschulkliniken und Vorhaben, an denen Hochschulkliniken beteiligt sind, können mit bis zu 10 % des Fördervolumens des jeweiligen Landes gefördert werden (§ 14a Absatz 2 Satz 2 KHG).

Wann tritt das KHZG in Kraft und ab wann können Förderanträge gestellt werden?

Das KHZG trat im Oktober 2020 in Kraft. Ab Inkrafttreten des Gesetzes bis zum 31. Dezember 2021 werden die Länder Förderanträge stellen können. Das BAS erarbeitete zusammen mit dem BMG entsprechende Antragsformulare und konkretisierende Förderrichtlinien, welche die Antragstellung erleichtern. Die Krankenhausträger können  ab sofort mit der Erarbeitung und Planung entsprechender Vorhaben beginnen und gegebenenfalls bereits in den Dialog mit dem zuständigen Land treten.

Wie kann ich meinen Förderantrag stellen?

Sie gelangen über die Seite des KHZG direkt zur Antragstellung. Das Formular zur Bedarfsanmeldung steht Ihnen hier zur Verfügung.

Die bMS im Einsatz in der Medizin

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